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BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 Abs 6 S 1 ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr15G BW, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr BW, § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ... - rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, RdFunkÄndStVtr15G BW, § 2 Abs 1 RdFunkBeitrStVtr BW, § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ... - Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines erfolglosen Härtefallantrags und der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtschutzes (Subsidiarität) für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag
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Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde - Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 ...
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Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines erfolglosen Härtefallantrags und der Ausschöpfung des fachgerichtlichen Rechtschutzes (Subsidiarität) für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen neuen Rundfunkbeitrag erfolglos - Stellung eines Befreiungsantrags und Klage vor den Verwaltungsgerichten ist vorrangig
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1729
- NVwZ 2013, 423
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ). - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76
numerus clausus II
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Er muss deshalb grundsätzlich den Vollzug des Gesetzes abwarten und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (vgl. z.B. BVerfGE 74, 69 ). - BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78
Beitragsfreie Krankenversicherung
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ). - BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist
Auszug aus BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12
Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ).
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Er muss daher grundsätzlich den Vollzug des Fachgesetzes abwarten oder einen Vollzugsakt herbeiführen und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (vgl. StGH…, Beschluss vom 19.8.2013 - 1 VB 65/13 -, Juris Rn. 5;… BVerfGE 74, 69 - Juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, Juris Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit; …
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 - (…juris, Rn. 5) ausgeführt, es sei jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer in dem dortigen Verfahren mit einem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen könne.Des Weiteren wird sich in dem Klageverfahren, mit der der Kläger die Befreiung von der Beitragspflicht begehrt, die Frage stellen, ob die Ablehnung von einzelnen Programminhalten - anders als die Ablehnung jeglicher Medien - mit dem dem Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 - (juris) zugrunde liegenden Fall vergleichbar ist.
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
Schließlich besteht angesichts der tatbestandlichen Offenheit der Befreiungsregelung in Härtefällen auch die Möglichkeit, eine den genannten technischen oder körperlichen objektiven Unmöglichkeit des Rundfunkkonsums vergleichbare Fallgestaltung in der Weise zu erfassen, dass die deshalb objektiv ohne Vorteil gewährte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ohne Gegenleistungsverpflichtung des Wohnungsinhabers bleibt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423, 424, wo eine Befreiung in den Fällen der religiös bedingten Verweigerung des Rundfunkempfangs als "nicht von vornherein ausgeschlossen" bewertet wird; ähnlich auch StGH BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218).Denn dieser Sondersituation, die im Fall des Klägers nicht vorliegt, kann im Zweifel über eine entsprechende verfassungskonforme Anwendung der allgemeinen Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV Rechnung getragen werden (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423; StHG BW, Beschl. v. 19.08.2013 - 65/13 -, VBlBW 2014, 218;… ähnlich auch VG Osnabrück, Urt. v. 01.04.2014 - 1 A 182/13 -, juris).
- StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen …
Er muss daher grundsätzlich den Vollzug des Fachgesetzes abwarten oder einen Vollzugsakt herbeiführen und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (…vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 74, 69 - Juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.12.2012 - 1 BvR 2550/12 -, Juris Rn. 4;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2.8.2010 - 1 BvR 2393/08 u.a. -, Juris Rn. 32).So hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 (1 BvR 2550/12, Juris) eine Verfassungsbeschwerde mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität in einem Fall für unzulässig gehalten, in dem der Beschwerdeführer geltend machte, er sei ein strenggläubiger Christ, lebe deshalb in bescheidenen Verhältnissen und lehne jede Form der elektronischen Medien ab.
- VG Neustadt, 20.09.2016 - 5 K 145/15
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen bzw. …
Das BVerfG hat zudem im Fall eines strenggläubigen Christen, der geltend machte, jede Form der elektronischen Medien abzulehnen und aus religiösen Gründen in bescheidenen Verhältnissen ohne Fernseher, Radio, Telefon, Handy, Internetanschluss oder Auto zu leben, die Zuerkennung einer Härtesituation unter Hinweis auf die Befreiungsfälle wegen objektiver Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs nicht von vorneherein als ausgeschlossen angesehen (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012, NVwZ 2013, 423). - VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
1 BvR 2550/12, juris, Rz. 5.1 BvR 2550/12, juris.
- VerfG Brandenburg, 17.11.2023 - VfGBbg 70/21
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; …
Im Rahmen der Anwendung der Regelung des § 4 Abs. 6 RBStV können dabei auch Härtefälle berücksichtigt werden, die in den in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 RBStV vorgesehenen Tatbeständen nicht geregelt sind, sofern dies verfassungsrechtlich erforderlich sein sollte (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Januar 2022 - 1 BvR 1089/18 -, Rn. 16, vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 -, Rn. 5, …und vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 -, Rn. 17, www.bverfg.de). - OVG Sachsen, 30.06.2017 - 5 A 133/16
Rundfunkbeitrag; Befreiung; religiöse Gründe
14 Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 -, juris Rn. 5) im Fall einer wegen des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde ausgeführt, es sei jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, dass unter Berufung auf religiöse Überzeugungen im Wege einer Härtefallentscheidung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden könne, weil § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV keine abschließende Aufzählung möglicher Härtefälle enthalte.15 Obwohl danach die Beitragserhebung unter Verweis auf das Vorliegen eines Härtefalls unzulässig sein kann, geht das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 12. Dezember 2012 a. a. O.) offenbar nicht davon aus, dass bereits die Beitragserhebung als solche gegen Art. 4 Abs. 1 GG verstößt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 2 A 1821/15
Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus religiösen Gründen; …
Dem steht auch nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2550/12 -, NVwZ 2013, 423, im Rahmen einer Nichtzulassungsentscheidung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ausgeführt hat, § 4 Abs. 6 des RBStV enthalte keine abschließende Aufzählung der Härtegründe, so dass andere als soziale Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden könnten und es demnach "jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen (ist), dass der Beschwerdeführer mit einem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen konnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann." Daraus lässt sich weder schließen, dass das Bundesverfassungsgericht einen solchen Befreiungsgrund aus den bestehenden Regelungen abgeleitet hätte, noch dass es einen solchen aus verfassungsrechtlichen Gründen für zwingend erforderlich hielte. - VG Saarlouis, 05.04.2024 - 1 K 629/22
(Keine) Rundfunkbeitragsbefreiung aus Gewissensgründen
Dabei berief er sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2550/12 vom 12. Dezember 2012) und führte zur Begründung zudem aus, er gehöre einer Religionsgemeinschaft an und sei ein zutiefst gewissenhafter Mensch, der versuche, eigene Einsichten und höhere Erkenntnisse im praktischen Leben umzusetzen und damit seinem Gewissen zu folgen.Auch der Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2550/12 führe nicht zu einer Befreiung von der Beitragspflicht.
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 310.14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- VG Schleswig, 13.02.2024 - 4 A 15/20
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen ohne vorherige Zahlungsaufforderung
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 2 S 1874/18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vorlage eines Sozialleistungbescheides
- VG München, 28.11.2014 - M 6a S 14.3626
Kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. …
- VG Cottbus, 15.11.2019 - 2 K 1280/18
- VG Cottbus, 31.01.2020 - 6 K 856/19
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Rundfunkbeitragserhebung; Weltanschauung, die die Meinungsvielfalt im …
- OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LC 36/14
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung - Auslandsaufenthalt; …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 6516/13
Beschäftigte; Betriebsstätte; Rundfunkbeitrag; Widerspruch
- VG Koblenz, 28.11.2022 - 3 K 697/22
Rundfunkbeitrag: Keine Befreiung wegen eines Leistungsverweigerungsrechts oder …
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 41-IV-21
Erheben von Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze binnen eines Jahres seit …
- VG Arnsberg, 03.11.2021 - 5 K 583/21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 81/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag …
- VG Schwerin, 21.04.2021 - 6 A 1841/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Glaubens- und Gewissensgründe
- OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20
Befreiung; Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Gewissensfreiheit; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2021 - VerfGH 80/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag, …
- VG Augsburg, 01.06.2015 - Au 7 K 14.363
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
- OVG Niedersachsen, 25.08.2020 - 4 LA 163/19
Befreiiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Gewissensentscheidung; …
- VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 8085/13
Rundfunkbeitrag; Wohnung; Zweitwohnung
- VG Augsburg, 26.02.2018 - Au 7 K 17.1416
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 110/21
Verfassungsbeschwerde betreffend eine im Rahmen der Vollstreckung von …
- VG München, 11.09.2017 - M 26 K 17.3045
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 53-IV-21
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.02.2022 - VerfGH 111/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Landeszustimmungsgesetze zum Medienstaatsvertrag, …
- VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.5462
Kläger war bis zum ... Dezember 2012 kein privater Rundfunkteilnehmer nach dem …
- VG Augsburg, 09.10.2013 - Au 7 S 13.1467
Rundfunkbeitrag; Zahlungsaufforderung bzw. Fälligkeitsmitteilung über …
- VG Ansbach, 15.04.2021 - AN 6 K 19.00594
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Glaubens- und …
- VerfGH Saarland, 07.04.2014 - Lv 10/13
- VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 95-IV-13
- VG Hamburg, 29.01.2021 - 3 K 3434/20